Container im Mietkauf: Kauf auf Raten und Miete mit Kaufoption
Beim Mietkauf zahlen Sie den Container in Raten ab und werden mit der letzten Rate Eigentümer. Unter demselben Namen wird aber oft auch etwas anderes angeboten: eine Miete, die später teilweise auf den Kaufpreis angerechnet wird.
Zwei Dinge mit demselben Namen
Im Containerhandel begegnen Ihnen unter dem Stichwort „Mietkauf” zwei verschiedene Modelle. Der Unterschied ist wichtig, weil er über Eigentum, Steuer und Kosten entscheidet.
| Echter Mietkauf | Miete mit Kaufoption | |
|---|---|---|
| Absicht bei Vertragsschluss | Sie wollen kaufen | Sie mieten, kaufen vielleicht später |
| Eigentum | geht mit der letzten Rate automatisch auf Sie über | nur wenn Sie die Option ziehen |
| Laufzeit | fest | Miete meist kündbar |
| Zahlungen | Kaufpreis plus Zins in Raten | Miete; ein Teil wird bei Kauf angerechnet |
| Steuer | wie ein Kauf | wie eine Miete, bis Sie kaufen |
| Abschreibung | bei Ihnen, ab Lieferung | beim Vermieter |
Echter Mietkauf
Der echte Mietkauf ist im Kern ein Kauf auf Raten. Der Verkäufer behält sich das Eigentum bis zur letzten Rate vor; wirtschaftlich gehört Ihnen der Container aber von Anfang an.
Daraus folgen zwei steuerliche Punkte, die oft überraschen:
- Die Umsatzsteuer wird zu Beginn vollständig fällig. Weil der Mietkauf als Lieferung gilt, stellt der Verkäufer die Umsatzsteuer auf den gesamten Kaufpreis bei Lieferung in Rechnung. Betriebe mit Vorsteuerabzug holen sie sich über die nächste Voranmeldung zurück, müssen sie aber kurzzeitig vorfinanzieren.
- Sie schreiben den Container selbst ab. Die Abschreibung beginnt mit der Lieferung, der Zinsanteil der Raten ist Betriebsausgabe.
Am Ende der Laufzeit gehört Ihnen der Container ohne weitere Zahlung – einschließlich seines Restwerts. Genau das macht den Mietkauf über die Gesamtlaufzeit meist günstiger als Leasing ohne Übernahme.
Miete mit Kaufoption
Viele Händler bieten an, einen Container zunächst zu mieten und später zu kaufen, wobei ein Teil der gezahlten Miete auf den Kaufpreis angerechnet wird. Das ist praktisch, wenn Sie noch nicht wissen, wie lange Sie den Container brauchen.
Prüfen Sie dabei vier Punkte genau:
- Anrechnungsquote: Wird die volle Miete angerechnet oder nur ein Teil? 50 % sind etwas ganz anderes als 100 %.
- Frist: Bis wann muss die Kaufoption gezogen werden, und verfällt die Anrechnung danach?
- Kaufpreis: Steht der spätere Kaufpreis heute schon fest, oder richtet er sich nach dem dann gültigen Preis?
- Zustand: Kaufen Sie den Container in dem Zustand, in dem er nach der Mietzeit ist – mit allen Gebrauchsspuren?
Rechenbeispiel
Ein neuer 20-Fuß-Bürocontainer kostet 10.000 € netto. Echter Mietkauf über 36 Monate bei angenommen 6 bis 8 % Zins:
| Posten | Betrag (ca.) |
|---|---|
| Monatsrate netto | 304–313 € |
| Summe der Raten | 10.950–11.280 € |
| Zinskosten gegenüber Barkauf | 950–1.280 € |
| Umsatzsteuer bei Lieferung (19 %) | 1.900 €, als Vorsteuer erstattungsfähig |
| Wert des Containers nach 36 Monaten | ca. 6.500 € (Annahme), gehört Ihnen |
Die Zinskosten sind der Preis dafür, dass Sie keine 10.000 € auf einmal aufbringen müssen. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, was Ihnen das gebundene Kapital an anderer Stelle bringt.
Mietkauf oder Leasing?
| Mietkauf | Leasing | |
|---|---|---|
| Eigentum am Ende | sicher | nur bei Übernahme |
| Umsatzsteuer | zu Beginn vollständig | mit jeder Rate |
| Abschreibung | bei Ihnen | beim Leasinggeber |
| Raten als Betriebsausgabe | nur der Zinsanteil, dazu die Abschreibung | vollständig |
| Restwertrisiko | bei Ihnen, aber auch die Chance | je nach Vertrag |
| Auch für Privatleute | teilweise | kaum |
Faustregel: Wollen Sie den Container sicher behalten, ist Mietkauf meist die bessere Wahl. Wollen Sie ihn nach einigen Jahren tauschen und die Raten vollständig als Aufwand verbuchen, passt Leasing besser.
Worauf Sie im Vertrag achten sollten
- Gesamtpreis, Zinssatz und alle Gebühren schriftlich
- Eigentumsvorbehalt und Zeitpunkt des Eigentumsübergangs
- Was passiert bei Zahlungsverzug oder wenn Sie vorzeitig ablösen wollen?
- Versicherungspflicht während der Laufzeit
- Gewährleistung – sie gilt wie beim normalen Kauf, siehe Kaufvertrag und Gewährleistung
- Bei Miete mit Kaufoption: Anrechnungsquote, Frist, Kaufpreis und Zustand
Wichtiger Hinweis
Alle Zahlen sind Orientierungswerte ohne Gewähr auf Basis der genannten Annahmen. Ob ein Vertrag steuerlich als Lieferung oder als Miete behandelt wird, hängt von seiner Gestaltung ab; dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.