Sonder- und Spezialcontainer

Gefahrstoffcontainer

Lagerung von Chemikalien, Ölen und Lacken mit Auffangwanne, Lüftung und – je nach Stoff – Brandschutz.

Gefahrstoffcontainer – auch Gefahrstofflager oder Chemikalienlager genannt – sind Container für die Lagerung von Stoffen, die brennbar, giftig, ätzend oder wassergefährdend sind: Lacke, Lösemittel, Öle, Säuren, Laugen, Pflanzenschutzmittel oder Reinigungschemikalien in Fässern, Kanistern und IBC.

Mit einem Lagercontainer, in den man eine Wanne stellt, ist es hier nicht getan. Solche Lager unterliegen einem ganzen Bündel von Vorschriften: dem Wasserrecht für wassergefährdende Stoffe, dem Gefahrstoffrecht mit der Technischen Regel TRGS 510 für die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern, dem Brand- und Explosionsschutz bei entzündbaren Stoffen und den Zusammenlagerungsregeln, die festlegen, was nicht nebeneinander stehen darf. Gefahrstoffcontainer werden deshalb als zugelassene Systemlösungen gebaut, nicht improvisiert.

Typische Einsätze

  • Lack- und Lösemittellager in Werkstätten und Malerbetrieben
  • Öl- und Schmierstofflager für Fuhrparks und Maschinenparks
  • Chemikalienlager für Labore, Schwimmbäder und Wasseraufbereitung
  • Pflanzenschutzmittellager in der Landwirtschaft
  • Lager für Batterien und Akkus
  • Zwischenlager für gefährliche Abfälle

Größen und Maße

AnforderungWorum es gehtTypische Umsetzung
RückhaltungAuslaufende Stoffe dürfen nicht in Boden oder Kanal gelangenStahl- oder Kunststoffwanne mit ausreichendem Volumen
LüftungDämpfe dürfen sich nicht anreichernnatürliche Lüftungsöffnungen oder technische Lüftung
BrandschutzBrand darf nicht auf Gebäude übergreifenAbstand oder feuerbeständige Bauart
ExplosionsschutzZündquellen bei entzündbaren Dämpfen vermeidenZoneneinteilung, geeignete Elektrik
ZusammenlagerungUnverträgliche Stoffe getrennt haltenLagerklassen, Trennwände, getrennte Container
KennzeichnungGefahren erkennbar machenWarnzeichen, Betriebsanweisung, Zugangsregelung

Überblick über die Anforderungsbereiche. Welche davon in welchem Umfang greifen, ergibt sich aus Art und Menge der Stoffe und wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

✓ Vorteile

  • Integrierte Auffangwanne und geprüfte Konstruktion
  • Aufstellung im Freien entlastet Gebäude vom Brandrisiko
  • Feuerbeständige Ausführungen für geringe Abstände zu Gebäuden
  • Klare Trennung unterschiedlicher Stoffgruppen möglich

! Zu bedenken

  • Komplexe Rechtslage – Einstufung der Stoffe entscheidet alles
  • Deutlich teurer als ein normaler Lagercontainer
  • Pflichten zu Kennzeichnung, Unterweisung und Prüfung
  • Falsche Zusammenlagerung kann gefährliche Reaktionen auslösen

Ausstattung und Optionen

  • Integrierte Auffangwanne mit Gitterrost
  • Lüftungsöffnungen oder technische Lüftung
  • Feuerbeständige Wände und Tür bei entsprechender Bauart
  • Explosionsgeschützte Beleuchtung und Elektrik bei Bedarf
  • Regale oder Fassböcke, Abfüllplatz
  • Kennzeichnung, Erdung, Potentialausgleich
  • Optional: Heizung für frostempfindliche Stoffe, Temperaturüberwachung

Preisrahmen

Kleines Gefahrstoffdepot
ab niedrigem vierstelligen Bereich
Begehbarer Container mit Wanne
deutlich über einem Lagercontainer
Feuerbeständige Ausführung
erheblicher Aufpreis gegenüber Standard

Grobe Orientierungswerte ohne Gewähr; Preise schwanken nach Region, Zustand und Marktlage.

Worauf Sie achten sollten

  1. Zuerst eine Liste aller Stoffe mit Mengen und Einstufung erstellen – ohne sie lässt sich das Lager nicht auslegen.
  2. Zusammenlagerungsregeln prüfen: Säuren und Laugen, Oxidationsmittel und brennbare Stoffe gehören nicht zusammen.
  3. Das Auffangvolumen an den Stoffmengen ausrichten; die Anforderungen ergeben sich aus dem Wasserrecht.
  4. Die Aufstellung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Versicherer abstimmen.
  5. Keinen umgebauten Seecontainer verwenden, wenn Zulassungen verlangt werden – Gefahrstofflager sind geprüfte Systeme.

Häufige Fragen

Kann ich einen normalen Lagercontainer mit Auffangwanne als Gefahrstofflager nutzen?

Für kleine Mengen unkritischer Stoffe mag das in der Gefährdungsbeurteilung ausreichen. Sobald größere Mengen, entzündbare oder mehrere unverträgliche Stoffe im Spiel sind, reicht das in aller Regel nicht. Dann braucht es ein geprüftes System mit passender Wanne, Lüftung und Brandschutz.

Wie groß muss die Auffangwanne sein?

Das richtet sich nach dem Wasserrecht und der Menge der gelagerten Stoffe. Eine häufig genannte Faustregel: mindestens das Volumen des größten Gebindes und ein bestimmter Anteil der gesamten Lagermenge. Verbindlich ist die Einstufung im Einzelfall.

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